Schutznetze können in Hochregalanlagen zur Absturzsicherung verwendet werden. Sie werden horizontal gespannt, um Personen zu schützen, deren Sturz nicht verhindert werden konnte. Die Netze schützen so vor Verletzungen infolge tieferen Falles. Die Anforderungen dieser Netze werden im Anhang 2 der DGUV Regel 101-011 "Einsatz von Schutznetzen" beschrieben. Dort werden besondere Bestimmungen für Hochregallagersicherungsnetze definiert. Die Montage erfolgt mit einem Stahlseil mit einem Mindestdurchmesser von 6 mm, Verbindungsmitteln zwischen verstärkter Randeinfassung und Stahlseil (z.B. Karabinerhaken oder Schäkel) mit einer hinreichenden Zugfestigkeit und einem Seilspanner mit einer Zugkraft entsprechend dem Seildurchmesser. Beachten Sie auch unsere Richtlinien zu Regalsicherungsnetzen.
nach DGUV-Regel 101-011
mit umlaufender Abschlusskante
Materialstärke: 5,0 mm
Maschenweite: 45 mm
Material: Polypropylen hochfest, knotenlos
nach DGUV-Regel 101-011
mit umlaufender Abschlusskante
Materialstärke: 5,0 mm
Maschenweite: 45 mm
Material: Polypropylen hochfest, knotenlos