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Richtlinien zu Regalsicherungsnetzen

Palettenregalsicherungsnetze und Waren-Trennnetze
Bei Regalsicherungsnetzen muss grundsätzlich zwischen drei Anwendungszwecken unterschieden werden:
Regalsicherungsnetze VertikalsicherungSicherheitsnetze werden einerseits in Hochregallagern verwendet, um Güter vor dem Herausfallen aus dem Regal zu bewahren und Personen auf Verkehrswegen vor stürzenden Gegenständen zu schützen.
Die betroffenen Regalseiten werden üblicherweise in der Vertikalen flächig abgenetzt um das Regal dort - ähnlich wie ein Gitter - zu schließen.
Regalsicherungsnetze PersonensicherungEin zweiter wesentlicher Anwendungsfall von Netzen in Hochregallagern ist Absturzsicherung von Personen. Sie werden horizontal gespannt, um Personen zu schützen, deren Sturz nicht verhindert werden konnte. Die Netze schützen so vor Verletzungen infolge tieferen Falles.
Regalsicherungsnetze WarentrennnetzeAls dritte Variante kommen Netze in Regallagern als Warentrennnetze zum Einsatz. Diese werden verwendet, um Lagerflächen innerhalb von Industriehallen aufzuteilen oder Waren seitlich gegen Umkippen zu sichern. Eine seitliche Sicherung ist oft bei Zwischenböden oder Mezzaninen sinnvoll, um die Waren beim Umkippen vor einem größeren Sturz zu bewahren.
Für die Sicherheit in Regallagerstätten sind die Arbeitsstättenrichtlinien ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände" und ASR 17/1,2 "Verkehrswege" maßgebend.
Laut den Arbeitsstättenrichtlinien sind an höhergelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, welche nicht ausreichend durch Umwehrungen vor herabfallenden Gegenständen geschützt sind, Schutzeinrichtungen wie z.B.: Fangnetze anzubringen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat darüber hinaus die Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" publiziert, welche die Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen in Lagereinrichtungen konkretisiert.
Bei Personenschutznetzen in Hochregalanlagen werden Netze mit Eigenschaften analog zur DIN EN 1263 (Auffangnetze) verwendet. Die Anforderungen werden im Anhang 2 der DGUV-Regel 101-011 "Einsatz von Schutznetzen" beschrieben. Dort werden ebenfalls besondere Bestimmungen zur Montage in Hochregalanlagen definiert.
3.1.1 
Sollten Netze für die Sicherung von Gefahrenbereichen oder als seitliche Absturzsicherung für Gegenstände oder Personen eingesetzt werden, muss die Belastbarkeit des Materials auf die Anforderungen der auftretenden Lasten ausgelegt sein. Wir empfehlen, Netze mit einer Maschenhöchstzugkraft von mindestens 800 N (bei Personenschutz mindestens 1600 N) zu verwenden. Die Maschenweite richtet sich alleine nach der Größe der Teile, welche das Netz nicht durchdringen dürfen.
Montagevarianten
Regalsicherung Montage Stahlseile

Stahlseilrahmen

Es werden Stahldrahtseile so vor die Fläche gespannt, dass sie einen Rahmen für das Schutznetz bilden. Das Netz kann dann einfach mittels Karabinerhaken oder Schäkeln am Stahlseil befestigt werden.

Regalsicherungsnetze Montage Binder

Binder

Das Netz wird mit Gurtschnellverschlüssen, Einmalbindern oder ähnlichem direkt mit den Regalstehern und -traversen verbunden. Mit dieser Befestigungsart lässt sich ein schneller Auf- und Abbau gewährleisten.

Regalsicherungsnetze Montage Seil

Leinen

Das Netz wird maschenweise direkt an die Tragkonstruktion gebunden. Mit dieser Befestigungsart wird ein sehr gleichmäßiges Maschenbild und eine gleichmäßige Lastverteilung erzielt.

3.2.1 
Netze, welche zur Absturzsicherung für Personen in Hochregalanlagen errichtet werden, entsprechen in Ihren Eigenschaften der Netzklasse B1 aus der DIN EN 1263-1, jedoch mit einer maximale Maschenweite von 45 mm. Sie müssen ein Mindestenergieaufnahmevermögen von 7,92 kN im Neuzustand aufweisen. Ein Hochregallagersicherungsnetz zum Personenschutz muss mindestens eine Fläche von 2 m² aufweisen. Die Spannweite des Netzes (kurze Seite) muss mindestens 1,00 m betragen.
Die Konstruktion ist an tragfähigen Punkten zu befestigen. Jeder Aufhängepunkt muss für eine charakteristische Last von mindestens 6 kN unter einem Winkel von 45° bemessen worden sein. Für die Bemessung der Bauwerksteile sind drei charakteristische Lasten von 4 kN, 6 kN und 4 kN an der ungünstigsten Stelle zu berücksichtigen. Die Aufhängepunkte dürfen dabei nicht mehr als 1,00 m auseinanderliegen.
Charakteristische Lasten bei Auffangnetzen
Die auftretenden Kräfte müssen von den Aufhängepunkten und Konstruktionsteilen sicher aufgenommen und weitergeleitet werden können.
3.2.3 
Montage
Regalsicherungsnetze DGUV 101-011 Montage

Regalsicherungsnetze DGUV 101-011 Montage

Die Montage eines Hochregallagersicherungsnetzes erfolgt mit Stahlseilen mit einem Mindestdurchmesser von 6 mm. Diese werden mit Seilspannern so vor die Fläche gespannt, dass sie einen Rahmen für das Schutznetz bilden. Die Stahlseile sind zwischen den Verankerungspunkten zusätzlich so zu arretieren, dass die Dehnung in Richtung der Netzkonstruktion eingeschränkt wird. Das kann z.B., erreicht werden, indem die Stahlseile durch Ringösen geführt wird. Der Abstand zwischen den Führungs- und Aufhängepunkten darf nicht mehr als 1,00 m betragen.

Das Netz wird dann mit der Randeinfassung an dem Stahlseilrahmen befestigt. Dafür sind hinreichend zugfeste Verbindungsmitteln (z.B. Sicherheitskarabinerhaken oder Schäkel) zu verwenden.

Der Abstand zwischen den Befestigungspunkten des Netzes darf nicht mehr als 35 cm betragen.

Passende Produkte
 Ringschraube M10
 Stahldrahtseil 6 mm
 Wantenspanner Gabel/Gabel M10
 Sicherheitskarabinerhaken 120 x 11 mm
Mehrere Hochregallagersicherungsnetze können miteinander verbunden werden. Dazu sind Kopplungsseile so zu verwenden, dass an der Anschlussstelle keine Zwischenräume von mehr als 45 mm auftreten und die Schutznetze sich nicht mehr als 45 mm gegeneinander verschieben können. Das Kopplungsseil wird dafür durch die Randmaschen von den beiden zu verbindenden Auffangnetzen gefädelt. Die Kopplungsseile müssen analog zur DIN EN 1263-1 eine Mindestbruchkraft von 7,5 kN aufweisen.
Die Verbindung von Auffangnetzen kann auch ohne Kopplungsseil hergestellt werden, indem sich die Netze überlappen. In dem Fall muss die Überlappung der sich stoßenden Netzkanten mindestens 1,00 m betragen.
3.3.1 
Bei einem Netz zur Sicherung der Ware richtet sich die Stärke und Maschenweite nach der zu erwartenden Belastung. In dem Fall kommen ähnliche Netze wie bei der Vertikalsicherung von Hochregalen zu Einatz.
Sollte das Netz nur zur räumlichen Trennung von Bereichen eingesetzt werden, kann auf einfachere Varianten ab 250 N Maschenhöchstzugkraft zurückgegriffen werden.
Montagevarianten
Warentrennnetze Montage Bleischnur

Stahlseil und Beschwerung

Es wird ein Stahlseil in der benötigten Höhe gespannt. An diesem kann das Netz wie ein Vorhang mittels Karabinerhaken befestigt werden. Im unteren Teil kann ebenfalls ein Stahlseil gespannt werden. Alternativ kann das Netz auch frei hängen. In dem Fall empfehlen wir, die Netzbreite um ca. 10% zu vergrößern und das Netz mittels einer Bleischnur oder Kette zu beschweren.

Warentrennnetze Montage Stahlseil

Stahlseilrahmen

Es werden Stahldrahtseile so vor die Fläche gespannt, dass sie einen Rahmen für das Schutznetz bilden. Das Netz kann dann einfach mittels Karabinerhaken oder Schäkeln am Stahlseil befestigt werden.

Warentrennnetze Montage Gurtverschluss

Binder

Das Netz wird mit Gurtschnellverschlüssen, Einmalbindern oder ähnlichem direkt mit Stehern verbunden. Mit dieser Befestigungsart lässt sich ein schneller Auf- und Abbau gewährleisten.

Warentrennnetze Montage Seile

Leinen

Das Netz wird maschenweise direkt an eine Tragkonstruktion gebunden. Mit dieser Befestigungsart wird ein sehr gleichmäßiges Maschenbild und eine gleichmäßige Lastverteilung erzielt.

Downloads und Links
 DGUV Regel 101-011 "Einsatz von Schutznetzen" (PDF)
 DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (PDF)

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