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Richtlinien zur Ladungssicherung mit Netzen

Richtlinien zur Ladungssicherung
Ladungssicherungsnetze werden verwendet, um Ladung auf oder in Fahrzeugen während der Fahrt gegen Herausfallen oder Verrutschen zu sichern. Das dient einerseits zum Schutz der Ladung selbst, vor Allem jedoch zum Schutz des Fahrzeugführers und anderen Verkehrsteilnehmern.
Ist die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, kann es aufgrund der Massenkraft beim Bremsen oder Beschleunigen sowie in Kurven nämlich dazu kommen, dass das verladene Gut sich nach vorn oder hinten bewegt. Wann immer die Massenkraft stärker wirkt als die Gewichtskraft und die Reibungskraft, die die Ware gen Boden drücken und an ihrem Platz halten, muss die Ladung mithilfe von Ladungssicherungsmitteln zusätzlich gesichert werden. Wie genau die Sicherung der Ladung erfolgt, ist gesetzlich geregelt – und wird im Folgenden näher beleuchtet.
Der Paragraph §22 "Ladung" Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass Ladung in Kraftfahrzeugen so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Geeignete Maßnahmen werden in der Richtlinie 2700 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI-Richtlinie 2700: "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen") konkretisiert und können als "anerkannte Regeln der Technik" angesehen werden. Insbesondere im Blatt 3.3 wird dabei die Eignung von Netzen zur Ladungssicherung beschrieben.
Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3500 kg gilt darüber hinaus die europäische Norm DIN EN 12195-2 "Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern". Innerhalb dieser Norm wird die Anwendung von Spanngurten zur Ladungssicherung beschrieben und deren Anforderungen definiert.
Diese Richtlinien und Vorschriften sind sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Transport verbindlich.
Laut §23 "Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden" der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verlader, Halter und vor Allem der Führer eines Fahrzeuges für dessen Verkehrssicherheit und damit auch für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und Gehör nicht durch die Ladung beeinträchtigt wird. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht durch die Ladung leidet.
Falls die Beladung des Fahrzeuges oder die Sicherung der Ladung von einer anderen Person vorgenommen wird, hat der Fahrer als Hauptverantwortlicher die Maßnahmen zur Ladungssicherung zu beaufsichtigen bzw. vor Fahrantritt zu prüfen und abzunehmen.
Es wird grundsätzlich zwischen einer kraftschlüssigen Ladungssicherung und einer formschlüssigen Ladungssicherung unterschieden:
Eine kraftschlüssige Ladungssicherung wird erreicht, wenn zwischen Ladung und der Ladefläche ein Kraftschluss herbeigeführt und die Reibung erhöht wird. Das kann z.B. durch Niederzurren mittels Spanngurten erfolgen. Wird ein Zurrmittel mit Hand und Ratsche niedergezurrt, entsteht eine gewisse Vorspannkraft, welche die Ladung auf die Fläche drückt und dort die Reibungskraft erhöht.
Eine formschlüssigen Ladungssicherung wird dagegen erreicht, wenn die Ladung bündig und lückenlos angeordnet oder schräg verzurrt wird. Bei Teilladungen kann der Formschluss durch Klemmstangen und verschiebbare Trennwände, aber auch durch den Einsatz von Netzen erreicht werden.
Die kraftschlüssige Ladungssicherung und formschlüssige Ladungssicherung können kombiniert eingesetzt werden. Dabei ergänzen sich Elemente der formschlüssigen Ladungssicherung mit der kraftschlüssigen Ladungssicherung.
Abdecknetze
Abdecknetze dienen zum Sichern von losem Gut auf offenen Ladeflächen, Behältern oder Containern und bieten Schutz vor Herausschleudern bzw. zur Sicherung von Gegenständen in vertikaler Richtung. Sie dürfen als Hilfsmittel zur Ladungssicherung von losen, leichten Teilen verwendet werden. Abdecknetze, welche über eine offene Ladefläche gespannt werden sind nicht als formschlüssige Ladungssicherung anzusehen. Ein Abdecknetz kann bei der kombinierten Ladungssicherung allerdings dazu verwendet werden, einen zusätzlichen Formschluss bei einer kraftschlüssig gesicherten Ladung herzustellen.
Meist wird diese Netzart aus gewirktem Netzmaterial (z.B. aus Polypropylen- oder Polyethylenfasern) hergestellt.
Abdecknetze werden üblicherweise in Haken eingehängt, welche fest an der Bordwand angebracht sind. Die Montage kann alternativ auch mit einer umlaufenden Gummileine erfolgen. Diese wird dabei einfach über die Ecken oder vorhandene Befestigungspunkte gezogen.
Zurrnetze
Abdecknetze können auch als Hilfsmittel zum Niederzurren von Ladung verwendet werden. Das Netz wird in dem Fall mit anderen Befestigungsmittel wie Spanngurten o.ä. kombiniert. Gurtbandnetze können ebenfalls als Zurrnetze zum Einsatz kommen.
Die Ladung kann mit Hilfe eines solchen Netzes auch zu größeren Ladungseinheiten gebündelt werden, welche dann wiederum mit kraftschlüssiger Ladungssicherung fixiert wird.
Gurtbandnetze
Gurtbandnetze kombinieren eine kraftschlüssige und eine formschlüssige Ladungssicherung. Das Netz über dem Ladegut erzeugt einen Formschluss, welcher diagonal bzw. schräg verzurrt wird. Gleichzeitig wird das Netz mithilfe von Spanngurten niedergezurrt. Das Gurtbandnetz selbst wird aus Gurtbandmaterial hergestellt, wie es auch zur Herstellung von Verzurrgurten eingesetzt wird.
Eine Verwendung von Antirutschmatten oder anderen reibwerterhöhenden Hilfsmitteln wird empfohlen. Die Gurtbandnetze müssen den Anforderungen aus der VDI-Richtlinie 2700 und der DIN EN 12195-2 entsprechen.
Die Montage erfolgt mittels einer fest definierten Anzahl Spanngurten, welche am Netzrand in vorgegebene Punkte eingehängt werden. Diese sind im Verhältnis zur Größe und Stärke des Netzes passend ausgelegt.
Trennnetze
Vertikal gespannte Trennnetze können zur formschlüssigen Ladungssicherung eingesetzt werden. Sie werden für diesen Zweck unmittelbar an der Ladung verspannt und schränken so eine horizontale Bewegungsfreiheit der Ladung oder Ladeeinheiten ein. Trennnetze können weiterhin auch zur einfachen Segmentierung des Laderaumes genutzt werden.
Diese Netzart wird üblicherweise aus Gurtband hergestellt. Dieses muss den Anforderungen aus der DIN EN 12195-2 entsprechen. Die Montage von Trennnetzen erfolgt an dafür vorgesehenen Verbindungselementen im Fahrzeugaufbau (bspw. an Befestigungsschienen).
Transportnetze
Ferner können Netze auch direkt zum Transport von Waren verwendet werden. Sie fungieren dabei ähnlich wie Big Bags als Behälter für loses Gut. Netze, welche als Transport- oder Verladehilfe eingesetzt werden, unterliegen nicht den Richtlinien der Ladungssicherung im Sinne der VDI 2700 oder der StVO, da sie strenggenommen nicht der Sicherung von Ladung während der Fortbewegung im Straßenverkehr dienen.
Gepäcknetze
Mithilfe von Gepäcknetzen können Kleinteile gebündelt gesichert werden. Die Montage erfolgt im Fahrzeuginnenraum eines PKW, und zwar mit einer herstellerseitig angebrachten Montagevorrichtung. Die Tragfähigkeit derartiger Konstruktionen beschränkt den Einsatz dieser Netze allerdings auf kleine und leichte Teile.
Meist werden Gepäcknetze aus gewirktem Netzmaterial (z.B. aus Polypropylen- oder Polyethylenfasern) hergestellt.
Ladungssicherungsnetze und Netzzubehör müssen zwischen zwei Gebrauchsperioden angemessen gelagert werden.
Um eine angemessene Lagerung zu gewährleisten, braucht es:
  • eine trockene Umgebung
  • Schutz vor UV-Strahlung
  • Schutz vor Wärme
  • Schutz vor aggressiven Stoffen (z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Öle)
Bei Nichtgebrauch wird eine Aufbewahrung im Fahrzeuginnenraum empfohlen.
Während des Betriebes ist das Netz in regelmäßigen Abständen einer Sichtprüfung zu unterziehen. Darüber hinaus ist das mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person zu kontrollieren.
Netze mit sichtbaren Beschädigungen (gerissene Masche, beschädigtes Randseil) sind nicht weiter zu verwenden. Eine Reparatur eines beschädigten Netzes kann durch den Hersteller des Netzes erfolgen. In dem Fall ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass das Netz die geforderten Festigkeitswerte erreicht.
Bei Zurrgurten und Co. gilt: Ein festes Verfallsdatum gibt es nicht. Die Ablegereife ist spätestens dann erreicht, wenn die Angaben auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind. Bei jeglichen Mängeln sind die Zurrmittel schon vorher aus dem Verkehr zu ziehen.

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