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Richtlinien zu Schutznetzen in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen

Richtlinien zu Schutznetzen im Kindergarten
Aufenthaltsbereiche der Kinder, bei denen Absturzgefahren bestehen, müssen altersgerecht gesichert sein. Umwehrungen müssen kindersicher gestaltet sein und dürfen nicht zum Rutschen, Klettern, Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen verleiten.
Die Anforderungen an Absturzsicherungen und Umwehrungen werden von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in der Vorschrift 82 "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen" definiert. Diese Vorschriften werden in der DGUV-Regel 102-002 "Kindertageseinrichtungen" sowie in der DGUV-Information 202-093 "Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen" weiter konkretisiert und beschrieben.
Für die Sicherung von Spielplatzgeräten ist die europäische Spielgerätenorm DIN EN 1176 maßgebend. In der DGUV-Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (ehemals GUV-SI 8017) werden Handlungsempfehlungen und sicherheitstechnische Hinweise in Anlehnung an diese Norm gegeben.
Die folgenden Punkte geben einen Überblick über diese Informationen sowie weitere Hinweise zur Ausführung.
Laut der DGUV-Regel 102-002 müssen Aufenthaltsbereiche der Kinder, bei denen Absturzgefahren bestehen, altersgerecht gesichert sein. Wenn damit zu rechnen ist, dass auf erhöhten Spielebenen Aufstiegs- und Klettermöglichkeiten an die Umwehrung herangestellt werden können (z.B. Matratzenstapel, kleine Tische, Stühle, Regale), ist die Absturzsicherung idealerweise bis zur Raumdecke zu führen. Eine solche Absicherung kann durch straff gespannte Netze erfolgen. Unsere Kindergartennetze entsprechend den Anforderungen der DGUV und sind für die potentiellen Belastungen im Kindergartenbereich ausgelegt.
Die Netze können ebenfalls zur Absturzsicherung auf Spielgeräten analog zur DIN EN 1176 eingesetzt werden.
Unter den folgenden Links finden Sie die entsprechenden Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV zum Thema Kindergartennetze:
Downloads und Links
 DGUV Vorschrift 82 "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen" (PDF)
 DGUV Regel 102-002 "Kindertageseinrichtungen" (PDF)
 DGUV Information 202-093 "Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen" (PDF)
 DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (PDF)
Kindergartennetze Umwehrung
Laut der DGUV-Regel 102-002 müssen Aufenthaltsbereiche der Kinder, bei denen Absturzgefahren bestehen, altersgerecht gesichert sein. Wenn damit zu rechnen ist, dass auf erhöhten Spielebenen Aufstiegs- und Klettermöglichkeiten an die Umwehrung herangestellt werden können (z.B. Matratzenstapel, kleine Tische, Stühle, Regale), ist die Absturzsicherung idealerweise bis zur Raumdecke zu führen. Eine solche Absicherung kann durch straff gespannte Netze erfolgen. Unsere Kindergartennetze entsprechend den Anforderungen der DGUV und sind für die potentiellen Belastungen im Kindergartenbereich ausgelegt.
Die Netze können ebenfalls zur Absturzsicherung auf Spielgeräten analog zur DIN EN 1176 eingesetzt werden.
Treppengeländernetze in Kindertagesstätten
Schutznetze können zur Füllung von Treppengeländern eingesetzt werden. Sie sind ein beliebtes Hilfsmittel zur Sicherung von Treppen, die nach der aktuellen Vorschrift einen zu großen Abstand zwischen den Geländerstäben haben.
Auch hier kann neben dem Personenschutz das Netz ebenfalls dazu dienen, dass keine Gegenstände durch das Geländer fallen. Schutznetze können in dieser Form nur als Geländerfüllung eingesetzt werden, sie ersetzen kein Geländer oder Handlauf.
Auffangnetze in Kindergärten
Wenn eine erhöhte Ebene oder ein Treppenauge nicht ausreichend durch vertikale Barrieren oder Umwehrungen gesichert werden kann, ist auch der Einsatz von horizontal gespannten Auffangnetzen möglich. Diese Netze kommen im Gegensatz zu einer seitlichen Sicherung dann zum Einsatz, wenn der Absturz nicht verhindert werden konnte und Personen aus freiem Fall aufgefangen werden müssen. Beim Einsatz dieser Netzart ist die DIN EN 1263 maßgebend (siehe auch "Richtlinien zu Baunetzen/Auffangnetzen"). Eine seitliche Präventivsicherung ist dem Einsatz von horizontalen Auffangnetzen stets vorzuziehen.
Sicherung von Spielplatzgeräten mit Netzen
Bei Spielplatzgeräten sind alle erhöhten Bereiche aureichend gegen Absturz zu sichern. Wir empfehlen eine Präventivsicherung ab einer Fallhöhe von 0,60 m. Absturzsicherungen sind überall dort vorzusehen, wo es durch Drängen und Stoßen zu einem Sturz kommen kann. Die Sicherung kann mit straff gespannten Netzen erfolgen. Es gelten in Bezug auf Vertikalsicherung ansonsten die gleichen Richtlinien wie bei der Sicherung von Spielebenen im Innenbereich nach DGUV-Regel 102-002.
Nähere Hinweise finden sich auch in der DGUV-Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte".
Laut der DGUV-Regel 101-002 sind Umwehrungen auf erhöhten Spielebenen so zu gestalten, dass der Aufenthaltsbereich unmittelbar dahinter einsehbar ist. Netze mit einer Maschenweite von mindestens 20 mm gelten in dieser Hinsicht als gut geeignetes Mittel.
Sollten Netze für die Sicherung von Gefahrenbereichen oder als Absturzsicherung für Gegenstände oder Personen eingesetzt werden, muss die Belastbarkeit des Materials auf die Anforderungen von Kindertageseinrichtungen ausgelegt sein. Wir empfehlen, Netze mit einer Maschenhöchstzugkraft von mindestens 800 N zu verwenden.
Nach Paragraph §11 der DGUV-Regel 101-002 sollte die Öffnungsweite bei Umwehrungen in einer Dimension auf unter 11 cm begrenzt werden. Im Krippenbereich (U3) muss diese Öffnungsweite nach DIN EN 1176-1 sogar auf 8,9 cm begrenzt werden.
Umwehrungen und Sicherungen dürfen nicht zum Beklettern verleiten. Ein "Verleiten zum Beklettern" kann bei Netzen ab einer Maschenweite von ca. 80 x 80 mm beobachtet werden. Aus diesem Grund sollte die Maschenweite beim Einsatz von Schutznetzen kleiner gewählt werden. Wir empfehlen eine maximale Maschenweite von 45 x 45 mm.
Die Eignung zur Montage von Sicherheitsnetzen in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ist nicht einheitlich geregelt. Sie sollte aber stets von fachkundigen Personen beaufsichtigt und durchgeführt werden.
Als "fachkundig" gilt eine Person, wenn diese Grundkenntnisse über gesetzliche Regelungen und Arbeitsschutzbestimmungen der Unfallversicherungsträger oder ausreichende praktische Berufserfahrung bei der Montage von Schutznetzen vorweisen kann. Geeignete Berufsgruppen sind Tischler, Schreinereien und Metallbauer.
Umwehrungen an Aufenthaltsbereichen, die mehr als 1,00 m über einer anderen Fläche liegen, müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Weiterführende Bestimmungen dazu können sich auch dem Baurecht der jeweiligen Länder oder aus dem Arbeitsstättenrecht ergeben. Unabhängig davon müssen Umwehrungen mindestens 1,00 m hoch sein.
Das Netz sollte so montiert werden, dass an keiner Stelle der Netzkante ein Zwischenraum von mehr als 4 cm entsteht. Eine durchgehende Befestigung ist dabei zu bevorzugen. Diese kann z.B. durch eine Klemmung mittels Profilen erreicht werden (siehe unter Montage).
Ein Schutznetz kann im Treppenbereich als Geländerfüllung fungieren. So ist es z.B. möglich, Treppen zu sichern, die nach der aktuellen Vorschrift einen zu großen Abstand zwischen den Geländerstäben haben.
Wenn damit zu rechnen ist, dass auf erhöhten Spielebenen Aufstiegs- und Klettermöglichkeiten an ein Geländer oder die Umwehrung herangestellt werden können (z.B. Matratzenstapel, kleine Tische, Stühle, Regale), ist die Absturzsicherung idealerweise bis zur Raumdecke zu führen.
Montagevarianten
Kindergartennetz Montage mit Profilen

Profile und Klemmungen

Mit Profilen (Holzrundstäbe, Holzlatten, Aluminiumwinkel, etc.) kann eine durchgängige und sehr saubere Befestigung erreicht werden. Das Netz wird dabei auf die Profile aufgefädelt, woraufhin diese an den entsprechenden Stellen befestigt werden. Alternativ kann der Rand des Netzes auch mit einem Profil eingeklemmt werden, ohne dass dieser im Voraus durch die Randmaschen gefädelt wurde.

Kindergartennetz Montage mit Umwicklungen

Seile, Schnüre und Umwicklungen

Seile oder Schnüre können verwendet werden, wenn auf Bohren oder sonstige Bearbeitung verzichtet werden soll oder eine durchgehende Befestigung erwünscht ist. Bei der Montage sollte das Netz an der gesamten Abschlusskante entlang umwickelt und mit jeder Masche erfasst werden. Pro Meter Netzkante werden zwei bis drei Meter Schnur benötigt. Die Stärke des Seiles richtet sich dabei nach dem Einsatzzweck.

Kindergartennetz Montage mit Teleskopstangen

Teleskopstangen

Teleskopstangen oder -profile sind zur Überbrückung einer Distanz ohne Befestigungsmöglichkeit geeignet (bspw. zwischen zwei Wänden bzw. zwischen Boden und Decke). Bei einer Montage mit Teleskopstangen ist auf die Tragfähigkeit der Konstruktion zu achten.

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