Schutznetze24 GmbH
Weyerberg 5
D-35614 Aßlar-Berghausen
Tel.: +49 (0) 6443 - 436 96 40
Fax: +49 (0) 6443 - 436 96 70
Fachliche Verantwortung und IT-Leitung: Thomas Rossmeisl
Geschäftsführer: Thomas Rossmeisl
USt-ID: DE307867677
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von und der Handel mit Schutznetzen und entsprechendem Zubehör aus den Bereichen Bauschutz, Industrie, Sport und Privatbedarf sowie die Vornahme sämtlicher, damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Maßnahmen. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor genannten Zwecke.
Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung des unter 3. genannten Zweckes erforderlich sind:
- Kunden
- Lieferanten
- externe Dienstleister
- interne Mitarbeiter
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
- Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 des Datenschutzgesetzes zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag
- Externe Stellen, soweit dies zur Erfüllung der unter 3. genannten Zwecke erforderlich ist
Nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Nicht von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten betroffene Daten werden gelöscht, sobald die unter 4. genannten Zwecke weggefallen sind.
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet. Die Bearbeitung eines Auskunftsverfahrens setzt die schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft (zu einem laufenden Verfahren) oder eine richterliche Anordnung voraus. Hierin müssen Zweck und Grund für das Unternehmen nachvollziehbar genannt sein und das Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens verstehen und begründen können. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Verfahren nicht bearbeitet und keine Auskunft erteilt.